Velbert, 28.07.2010, DerWesten
Velbert. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat der Legehennenbetrieb Hennenberg erneut eine Niederlage einstecken müssen. Laut Urteil des 20. Senats dürfen die produzierten Eier nicht mit Bio-Zertifikat vermarktet werden.
Der Legehennenbetrieb Hennenberg hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der 20. Senat urteilte am Mittwoch, dass der Betrieb den angrenzenden Wald nicht als Auslauffläche nutzen und somit die dort produzierten Eier nicht mit Bio-Zertifikat vermarkten darf.
Zur Begründung hieß es, den Legehennen stehe nicht eine frei zugänglich Außenfläche von mindestens vier Quadratmetern je Tier zur Verfügung. Eine solch große Außenfläche schreibe aber die so genannte EU-Öko-Verordnung vor. Für die Nutzung des Waldstücks müsste der Betrieb eine so genannte Waldumlaufsgenehmigung.
Die jedoch komme nicht in Betracht, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Beide Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes sind übrigens nicht anfechtbar. Seit März konnte die Firma Hennenberg die Eier aus besagtem Betrieb nicht mehr als Ökoprodukt verkaufen, nachdem das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz das Verbot ausgesprochen hatte. Einen entsprechenden Antrag Hennenbergs, dieses Verbot auszusetzen, hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im April abgewiesen.
[http://www.derwesten.de/staedte/velbert/Eier-von-Hennenberg-laut-OVG-keine-Bio-Ware-id3295739.html]







